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Die Anwendung der höchsten professionellen Standards in Mandaten ist nicht allein das Ziel der Kanzlei. Die Anwendung des Gesetzes ist auch Dienst an der Gesellschaft. Die Kanzlei hat sich deshalb verpflichtet, finanziell schwächer gestellte Nichtregierungsorganisationen durch bestmögliche Rechtsberatung zu unterstützen.

Im Rahmen ihrer pro bono Aktivitäten berät die Kanzlei u.a.

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